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Ergänzungen - Software

 
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der it relations GmbH, Wilhelm-Schrohe Straße 14, 55128 Mainz.
 
§1 Vertragliche Grundlagen
 
(1) Präambel
Die it relations GmbH (nachfolgend "it relations" oder "Lizenzgeber" genannt) ist ein Unternehmen welches Software entwickelt und vertreibt oder über Distributoren vertreiben lässt. Dies sind die Ergänzungen zu unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Software-Produkte. Im Falle von Redundanzen gilt für Software-Produkte die hier genannten Bedingungen.
 
(2) Austauschvertrag
Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen it relations GmbH und dem Lizenznehmer wird jedoch nicht begründet.
 
(3) Übertragung von Rechten und Pflichten
it relations kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen. Der Lizenznehmer kann hingegen die nach Ziffer 2 eingeräumten Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von it relations an Dritte übertragen bzw. weitere Nutzungsrechte einräumen.
 
 
§2 Leistungen
(1) Software von it realtions entspricht dem heutigen Stand der Technik. it relations macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Es wird keine Haftung dafür übernommen, dass Software von it relations für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. it relatioins geht bei Veröffentlichung einer neuen Version immer davon aus, dass das Programm keine Fehler enthält und tut alles ihr Mögliche, dies (auch zukünftig) zu verhindern. Ein fehlerfreies Programm kann it relations aber nicht garantieren. Es obliegt dem Lizenznehmer vor dem Kauf zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt. Die Software kann in einem Demo-Modus oder mit Hilfe einer zeitlich beschränkten Testlizenz vor dem Kauf ausprobiert werden und gründlich darauf geprüft werden, ob die Software den Ansprüchen des Anwenders in Sachen Funktionsumfang, Fehlerfreiheit, Stabilität, Performance (Geschwindigkeit), Datensicherheit usw. entspricht und in der Umgebung des Anwenders (Hardware, Netzwerk, Betriebssystem, andere Software die beim Anwender im Einsatz sind) fehlerfrei läuft. Gleiches gilt auch bei Erhalt eines Updates, Service-Packs oder eines Hotfixes der Software.
 
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Erwerb der Software durch den Anwender, unabhängig vom Zeitpunkt der Installation durch den Anwender. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die für den Erwerb der Software zwischen it relations und Anwender gilt, verpflichtend länger als 6 Monate, so gilt diese längere Gewährleistungsfrist.
 
(3) Programme von it relations kommen so wie sie sind.
 
(4) Ein Anspruch auf Erweiterung besteht nicht.
 
(5) Es wird keinerlei Haftung für eine Funktionalität gewährt, die nicht im Handbuch detailliert beschrieben ist.
 
(6) it relations bietet derzeit keinen First- und Second-Level Support (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Support_%28Dienstleistung%29#Kompetenzen-Aufteilung)  an. First- und Second-Level Support bieten entweder die Distributoren oder Dritt-Firmen kostenpflichtig an.
 
(7) Sämtliche Handbücher und die gesamte Dokumentation für Software von it relations werden als HTML, bzw. PDF-Datei in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anspruch von Vertragspartner auf Überlassung dieser Unterlagen in Papierform.
 
 
§4 Zahlungen
(1) Der vom Käufer in der Bestellung ausgewiesene Preis ist verbindlich und gilt frei Haus, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die vom Käufer angegebene Bestellnummer auszuweisen.
 
(2) Der Käufer zahlt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von zehn Werktagen, gerechnet ab Lieferung der Ware durch den Verkäufer und Rechnungserhalt.
 
 
§5 Sonstiges
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Mainz.
 
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen it relations und dem Anwender unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.