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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsprogrammierungen

 
 
Darüberhinaus gilt:
 

Konditionen unter denen die it relations GmbH Programmieraufträge entgegennimmt:

 
Berechnet wird 1/3 bei Auftragsvergabe, 1/3 bei der Bereitstellung zur Abnahme und 1/3 nach erteilter Abnahme (spätestens jedoch 6 Wochen nach der Bereitstellung zum Test / zur Abnahme). Alle Rechte am Source-Code und dessen Verwendung verbleiben bei der it relations GmbH. Voraussetzung für das erfolgreiche Umsetzten des Features ist die intensive und konstruktive Mitarbeit des Wiederverkäufers (Kassenhändlers) und des Endanwenders. Die durch diese Mitarbeit entstehenden Kosten trägt jeweils derjenige, bei dem diese verursacht werden. D.h. der Wiederverkäufer (Kassenhändler) trägt die Kosten seiner Mitarbeit selbst. Der Endkunde trägt seine Kosten der Mitarbeit selbst. Sollte der "Scope" des Features (Funktionsumfang) im Laufe der Entwicklungs- oder Testzeit erweitert werden oder die Mitwirkungspflicht einer der beteiligten Parteien (Wiederverkäufer/Kassenhändler und/oder Endkunden) nicht ausreichend sein, so behält sich it relations GmbH die Berechnung des Mehraufwands nach Ankündigung vor.
 
Wird von der it relations GmbH ein Erscheinungstermin genannt, so handelt es sich um einen voraussichtlichen Erscheinungstermin mit dem Status: „Bereit zum Test“ und „Bereit zur Abnahme“ (durch den Wiederverkäufer/Kassenhändler und den Kunden). Der genannte voraussichtliche Erscheinungstermin verschiebt sich, wenn der Zeitpunkt der Auftragsvergabe sich nach Abgabe des voraussichtlichen Erscheinungstermins im Nachhinein ändert.